Die Kanzlei arbeitet auch mit der deutschen öffentlichen Hand:
Den deutschen Behörden (wie z.B. Zentralausländerbehörde - ZAP, deutsche Gerichte
und etc.) wird bei der Lösung der Kollisionsfälle zwischen deutschen und georgischen
Gesetzgebung eine volle rechtliche Beratung angeboten.
Zusammenarbeit mit deutschem und georgischem IHK.